Einschreibung - Schuljahr 2025/26

Kinder, die bis 1.9.2019 geboren sind, sind im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Schülereinschreibung (inkl. Schulreifefeststellung).

ACHTUNG! Das Schuleinschreibungsverfahren wurde im letzten Jahr geändert.

Der erste Teil der Einschreibung erfolgte vom 11. bis 22. November 2024 an jeder öffentlichen Volksschule, nach Terminvereinbarung. Mit der Anmeldung an der Wunschschule in diesem Zeitraum wurden die Daten der Schulneulinge und der Bedarf an einer Betreuung am Nachmittag erhoben.

Bilinguale Schulen (Vienna Bilingual Schools)

Die Orientierungsgespräche mit den Schulneulingen für die Einschreibung fanden vom 11. bis 14. November 2024 in unserer Schule statt. Die Eltern erhielten das Ergebnis über Eignung bzw. nicht Eignung am Nachmittag des 14.11.2024.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldenachweis (Anmeldeblatt zur Schülereinschreibung oder eine aktuelle Meldebestätigung)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B. der Reisepass)
  • Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
  • Bestätigung des Kindergartenbesuchs
  • Falls eine Tagesbetreuung benötigt wird: Arbeitsbestätigung und eine ausgefüllte Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung.

Aufnahmeverfahren für VBS (Vienna Bilingual Schooling)

  • Die Verständigung über die Eignung für das VBS-Programm erfolgt per Email (falls nicht möglich, dann postalisch).
  • Falls Ihr Kind für die VBS nicht geeignet ist, haben Sie die Möglichkeit der Anmeldung für eine andere Klasse unserer Schule bzw. der Anmeldung an einer anderen Schule.
  • Die Schulplatzzuweisung erfolgt durch die Abteilung „Schulplatzvergabe, Tagesbetreuung und Infrastruktur APS“ der Bildungsdirektion für Wien.

1. Das Interesse der Eltern/Erziehungsberechtigten und SchülerInnen an einem Schulplatz in einer bilingualen Schule ist stets deutlich größer als die tatsächlich zur Verfügung stehenden Schulplätze. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nicht alle Wünsche uneingeschränkt erfüllt werden können.

2. Aufgrund der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Schulplätze beschränkt sind, wird ein spezielles Einschreibeverfahren für die VBS-Schulen angewandt, das auch ein Orientierungsgespräch mit dem Kind vorsieht.

3. Selbstverständlich kann im Rahmen dieses Orientierungsgespräches lediglich ein punktueller Eindruck gewonnen werden. Dieser Umstand wird selbstverständlich von der örtlichen VBS-Kommission berücksichtigt. Das Orientierungsgespräch wurde unter Einbindung der Schulpsychologie der Bildungsdirektion Wien und externer ExpertInnen der Universität Graz entwickelt und beinhaltet folgende Aspekte:

  • sozio-emotionale Kompetenz
  • kommunikative Strategien (sprachliche Flexibilität)
  • kommunikative Kompetenzen in Deutsch und Englisch

4. Nach Abschluss der Orientierungsgespräche trifft die örtliche VBS-Kommission (bestehend aus Schulleitung, KlassenlehrerIn, Native Speaker Teacher) die Entscheidung über die Eignung. Die Ergebnisse werden den Eltern/Erziehungsberechtigten anschließend auf elektronischem (bzw. postalischem) Wege mitgeteilt. Die Schulplatzzuweisung, bei der die gesetzlichen Vorlagen (Geschwisterkinder, Wohnortnähe, KlassenschülerInnenhöchstzahl) beachtet werden, obliegt ausschließlich der zuständigen Behörde, die Feststellung der Schulreife ausschließlich der jeweiligen Schulleitung.

5. Für die Qualitätssicherung und den Fortbestand des Schulversuchs VBS ist es von immanenter Bedeutung, dass in jeder Klasse das Verhältnis von dominant englisch– bzw. dominant deutschsprachigen Kindern möglichst ausgewogen ist. Nur so kann bilinguales Lernen erfolgreich stattfinden. Folgende Faktoren werden daher bei einer Aufnahme berücksichtigt:

  • Eignung (Orientierungsgespräch)
  • Gesetzliche Auflagen (Geschwisterkinder, Wohnbezirk/Wohnortnähe, KlassenschülerInnenhöchstzahl)
  • Möglichst ausgewogener Anteil an Kindern mit Deutsch, bzw. Englisch als Erstsprache pro Klasse
  • Genügend geeignete Kinder für eine Klasse

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bildungsdirektion Wien.

Vorzeitige Aufnahme

Sie können schon vor Beginn der eigentlichen Schulpflicht um eine vorzeitige Aufnahme in die Grundstufe I der Volksschule ansuchen:

Laut Schulpflichtgesetz § 7 können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten in die erste Schulstufe aufgenommen werden, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen.

Das Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist innerhalb der gesetzlichen Frist für die Schülereinschreibung bei der Schulleitung jener öffentlichen Volksschule bzw. privaten Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen die Schulinfo unter der Telefonnummer 01/25 257700 jederzeit zur Verfügung.

Das für die Schule nötige Formular finden Sie hier:

Ansuchen um vorzeitige Aufnahme